AGB

1. Geltungsbereich und Anwendung

1.1. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, werden mit Auftragserteilung die AGB der Firma Webernig akzeptiert und als gültig erachtet.
1.2. Die Firma Webernig erlaubt sich, einzelne Arbeiten an ihre exklusiven Partner weiterzugeben, etwa der Firma Nina Tamara Schön, die ebenfalls diesen AGB unterliegen.
1.3. Der Auftraggeber stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB seinerseits im Zweifel von den Bedingungen der Firma Webernig auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten daher nicht als Zustimmung zu von Bedingungen der Firma Webernig abweichenden Vertragsbedingungen.
1.4. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese derart auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

2. Angebot
Die Angebote und Kostenvoranschläge der Firma Webernig sind unverbindlich und als invitatio ad offerendum zu verstehen. Diese behält grundsätzlich für die Dauer eines Monats seine Gültigkeit. Ein Vertrag gilt grundsätzlich erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch die Firma Webernig als geschlossen.
2.1. Rücktrittsrecht
2.1.1. Allgemeines
Im Falle des Rücktrittes findet eine gänzliche oder auch nur teilweise Rückerstattung des Preises nur Zug um Zug gegen allfällige Zurückstellung bereits empfangener Leistungen statt. Empfangene Leistungen sind soweit wie möglich zurückzustellen und dürfen vom Auftraggeber nicht mehr - auch nicht teilweise - verwendet bzw. in Anspruch genommen werden oder sonstige Vorteile daraus gezogen werden. Für die bereits erfolgte Benützung der Leistung wird von der Firma Webernig ein angemessenes Entgelt einbehalten. Allfällige Kosten der Zurückstellung gehen zu Lasten des Kunden. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb der Rücktrittsfrist von 7 Tagen begonnen wird.
2.1.2.  Konsumenten
Verbraucher iSd §1 Konsumentenschutzgesetz können binnen einer Frist von 7 Werktagen ab Abschluss des Vertrages schriftlich von selbigem zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Samstage zählen nicht als Werktage.
2.1.3. Rücktritt durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der vereinbarten Leistungen aus Gründen, die dem Auftraggeber anzulasten sind, unmöglich oder unzumutbar ist bzw. trotz Setzen einer Nachfrist weiter verzögert wird, berechtige Bedenken über die Bonität des Auftraggebers bestehen und auch nach Setzen einer Nachfrist weder Vorauszahlungen noch sonstige Leistungen zur Sicherstellung durch diesen erbracht werden. Genauso ist der Auftragnehmer zum Rücktritt berechtigt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
2.2. Jahrespauschalen und ihre Kündigung
Jahrespauschalen (z. B. für Onlineshops) sind – sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart – jährlich im Voraus zu bezahlen. Eine Kündigung kann bis zu drei Monate vor Ablauf vorgenommen werden. Genaue Preise entnehmen Sie dem jeweiligen, für Sie gültigen Angebot.

3 a. Umfang der Leistung - Sprachdienstleistungen
3a.1. Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, folgende Bedingungen:
3a.1.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verwendungszweck der Übersetzung oder des Lektorates sowie der Dolmetschung (in der Folge "Text" genannt) bekannt zu geben, beispielsweise ob es der Text der Information, der Veröffentlichung und Werbung, für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren dienen soll oder für irgendeinen andren Zweck bestimmt ist, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte von Bedeutung ist.
3a.1.2 Der Auftraggeber darf den geleisteten Text nur zu dem angegebenen Zweck verwenden. Sollte er den Text für einen anderen Zweck verwenden, so hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer (Nina Tamara Schön).
3a.1.3. Bei mangelnder Bekanntgabe des Zwecks hat der Auftragnehmer den Text nach seinem besten Wissen zum Zweck der Information zu bearbeiten.
3a.1.4. Wünscht der Auftragnehmer die Verwendung einer bestimmten Terminologie, so hat er dem Auftragnehmer entsprechende Unterlagen dafür bekanntzugeben oder zu übermitteln. Dies gilt ebenso für Sprachvarianten und -varietäten.
3a.1.5. Die Richtigkeit des Ausgangstextes, sowohl fachlicher als auch sprachlicher Natur, fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
3a.1.6. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge an gleichermaßen qualifizierte Dritte weiterzugeben. Trotzdem bleibt er jedoch ausschließlicher Auftragnehmer.
3a.1.7. Der Name des Auftragnehmers darf lediglich dann einem veröffentlichten Text beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem bearbeitet und unverändert veröffentlicht wurde und eine schriftliche Einverständniserklärung des Auftragnehmers vorliegt.
3a.1.8. Die Prüfung auf die im bearbeiteten Text gewählte Wortwahl und ihre Eignung, gewünschte Rechtsfolgen herbeizuführen, ist nicht Teil des Auftragsgegenstandes. Eine derartige Einschätzung kann nur durch einen Rechtsberater erfolgen, der mit den Rechtsordnungen, die den entsprechenden Text berühren, vertraut ist.
3 b. Umfang der Leistung und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers – Werbeagentur
3b. 1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag sowie aus den Ausführungen des allenfalls daraus resultierenden Pflichtenheftes. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen oder elektronischen (E-Mail) Bestätigung durch die Firma WeAppU.
3b. 2. Alle Leistungen des Auftragnehmers (insbesondere Entwürfe, Konzepte, Skizzen, Designs, etc.) sind vom Kunden zu sichten und hernach freizugeben. Diese Freigabe hat binnen 3 Werktagen zu erfolgen. Entfällt diese oder ist diese nicht rechtzeitig, so gelten diese als vom Kunden freigegeben.
3b. 3. Den Kunden trifft eine Mitwirkungspflicht. Dies bedeutet, dass er dem Auftragnehmer alle erforderlichen Daten vollständig und ehestmöglich zukommen lässt, um dem Auftragnehmer die Einhaltung von Liefer- und Abnahmeterminen zu ermöglichen. Gleichwohl ist der Auftraggeber auch dazu angehalten, den Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen von allen Umständen zu informieren, die dessen Leistungen berühren oder für deren Durchführung erforderlich sind. Kommt der Auftragnehmer seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, so hat er die daraus resultierenden Aufwände zu tragen und mit entsprechenden Verzögerungen in der Auftragsabwicklung zu rechnen.  
3b. 4. Teil der Mitwirkungspflicht des Kunden ist es auch, alle dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Bilder, etc.) auf die Rechte Dritter hin zu prüfen. Vernachlässigt er diese Pflicht, so haftet die Firma WeAppU nicht für allenfalls daraus resultierende Schäden – vielmehr hat der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos zu halten.

4a. Honorar
4.1. Die Preise richten sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nach den Tarifen des Auftragnehmers, die bei Sprachdienstleistungen nach Art und Form des Textes und seiner Bearbeitung Anwendung finden. Die Kosten werden nach Umfang (Zeilen/Zeichen) und Art des Textes berechnet. Bei Leistungen aus dem Bereich der Werbeagentur ergibt sich der Preis einerseits aus dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang, andererseits jedoch auch aus schriftlich oder elektronisch niedergeschriebenen Nebenabreden.
4.1.a. Bei Sprachdienstleistungen entspricht eine Zeile 60 Zeichen (mit Leerzeichen), eine Seite entspricht 30 Zeilen (und somit 1800 Zeichen). Als Mindestpreis wird eine Seite in Rechnung gestellt. Bei Dolmetschungen wird, soweit nichts anderes vereinbart, der Arbeitsaufwand nach Stunden verrechnet.
4.2. Sprachdienstleistungen, deren Aufwand den einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet (z.B. spezielle Dateiformate, besondere graphische Darstellungen, besondere Software-Erfordernisse usw.)
4.3. Muss die Ausführung der Leistung aus Gründen, die den Auftraggeber betreffen, unterbleiben (z.B. kein Zurverfügungstellen des Textes, Unterbleiben der Übermittlung von Daten, etc.) oder verletzt er andere Mitwirkungspflichten, so ist er verpflichtet, jedenfalls 50% des vereinbarten Auftragshonorars zu leisten, das auf die nicht zur Ausführung gelangte Leistung entfällt.
4.4. Soweit nicht anders durch zwingendes Recht bestimmt, werden Aufrechnungen von gestellten Forderungen nur dann akzeptiert, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4.5. Für Express- und Wochenendarbeiten werden angemessene Zuschläge verrechnet.
4.6. Bei einer Auftragssumme, die 500,00 (fünfhundert) Euro übersteigt, behält sich die Firma WeAppU vor, eine Anzahlung von 50% in Rechnung zu stellen. Die zweite Hälfte des Honorars ist bei Fertigstellung der Produkte, entsprechend der Leistungsbeschreibung in Vertrag und/oder Pflichtenheft, spätestens jedoch nach 6 Monaten zu erbringen.

5. Lieferung
5.1. Liefertermine und Fristen für Leistungen, die vom Auftragnehmer zu erbringen sind, sind schriftlich zu vereinbaren. Diese sind bei rechtzeitiger Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (insbes. rechtzeitige Übermittlung von Übersetzungsunterlagen bzw. für Werbeleistungen unerlässliche Daten) verbindlich.
5.2. Bei Nichteinhalten der Fristen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene und ausdrückliche, 14 Tage nicht unterschreitende Nachfrist zu setzen, nach der er vom Vertrag zurücktreten kann.
5.3. Liefertermine und Fristen verlängern sich jedenfalls in dem Maße, in dem sich der Auftraggeber in seiner Mitwirkungspflicht in Verzug befindet.
5.4. Ist die Lieferung aufgrund eines EDV-Gebrechens in der Sphäre des Auftragnehmers zu dem im Sinne des Punktes 5.1. vereinbarten Liefertermin nicht möglich, so ist der Auftraggeber ehestmöglich darüber in Kenntnis zu setzen und so ist ihm der nächstmögliche Termin bekannt zu geben. Bei Verzögerungen dieser Art ist ein Rücktritt im Sinne des Punktes 5.2. erst nach einer Nachfristsetzung möglich, wenn auch der Ersatztermin nicht eingehalten wurde.
5.5. So nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen beim Auftragnehmer, der nicht dazu verpflichtet ist, diese aufzubewahren. Er ist lediglich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sie nicht vertragswidrig verwendet werden können.

6. Höhere Gewalt
Für den Fall des Eintrittes von höherer Gewalt muss der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Sie berechtigt sowohl Auftragnehmer und Auftraggeber vom Rücktritt des Vertrages. Bereits getätigte Leistungen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer jedoch zu ersetzen.

7. Gewährleistung
7.1. Mängelrügen, die die Qualität der Leistung betreffen, sind binnen 14 Werktagen ab Lieferung einzubringen. Mängel müssen in hinreichender  Form schriftlich eingebracht werden und nachweisbar sein.
7.2. Zur Beseitigung der Mängel hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zu setzen, in der er Verbesserung leisten kann. Verweigert er diese dem Auftragnehmer, so ist er von der Haftung befreit. Behebt der Auftragnehmer die Mängel innerhalb der gesetzten Frist, so hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Preisminderung.
7.3. Lässt der Auftragnehmer die Nachfrist verstreichen, ohne die Mängel zu beheben, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Preisminderung zu fordern. Bei unwesentlichen Mängeln bestehen weder Rücktritts- noch Minderungsrecht.
7.4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber weder zur Zurückforderung bereits geleisteter, vereinbarter Zahlungen, noch zur Aufrechnung.
7.5. Bei Texten, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, so haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn der Auftraggeber ihn darüber ausdrücklich und schriftlich in Kenntnis gesetzt hat.
7.6. Für die Bearbeitung von schwer lesbaren, unlesbaren bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für die Überprüfung von Fremdübersetzungen.
7.7. Stilistische Verbesserungen bzw. die Abstimmung auf entsprechende spezifische Fachtermini (vor Allem von firmen- und brancheneigenen Ausdrücken) werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt. Werden dem Auftragnehmer auftragsspezifische Abkürzungen nicht bei Auftragserteilung übermittelt, so haftet er auch nicht für das Fehlen der selbigen und anerkennt in diesem Falle nicht für Mängel.
7.8. Für Korrekturleistungen von Fremdübersetzungen wird keine Haftung übernommen, wenn der Originaltext nicht beigelegt wurde.
7.9. Bei Übermittlung von Übersetzungen und Leistungen mittels Datentransfer besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (Virus, Verletzungen der Geheimhaltungspflichten), sofern kein Verschulden beim Auftragnehmer vorliegt.
7.10. Für Unterlagen, die dem Auftragnehmer zur Leistungserbringung überlassen wurden, besteht keinerlei Haftung oder Aufbewahrungspflicht.
7.11. Die Möglichkeit zur Umkehr der Beweislast iSd § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Das Bestehen etwaiger Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe sind durch den Auftraggeber zu beweisen.

8. Schadenersatz
8.1. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben, mit der Höhe des Netto-Rechnungsbetrages begrenzt. Es besteht keine Haftung für Gewinnentgang  oder Folgeschäden.
8.2. Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Fall ersetzt.

9. Zahlung
9.1. Die Zahlung hat binnen 10 Tage ab Lieferung zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist Abholung vereinbart, so beginnt die Zahlungspflicht mit dem Tag der Bereitstellung der Leistung durch den Auftragnehmer.
9.2. Mit Tilgung der aus dem Auftrag resultierenden Gesamtschuld gehen alle Rechte auf Grunddaten (durch den Kunden abgesegnete und angenommene Grafikdaten, Texte und Webprodukte) auf den Auftraggeber über. Ausgenommen hievon sind Source Codes (Quellcodes) jeglicher Smartphone/ Mobile Device Applications.
9.3. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht der Auftragsunterlagen. Es werden Verzugszinsen im Sinne des Österreichischen ABGB berechnet.
9.4. Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den Aufträgen des Auftraggebers solange einzustellen, bis dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart wurde.

10. Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass sich auch von ihm Beauftragte dazu verpflichten. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch einen Beauftragten haftet der Auftragnehmer nur bei Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten.

11. Schad- und Klagloshaltung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber erklärt mit Vertragsabschluss, dass er über die Berechtigung zur Bearbeitung und Übersetzung des Textes verfügt bzw. über die Berechtigung zur Nutzung und Bearbeitung von zur Verfügung gestellten Daten verfügt. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter, die sich aus dem Fehlen dieser Berechtigung ergeben, schad- und klaglos.
Weiters bestätigt der Auftraggeber mit Vertragsabschluss, dass Inhalte und Verlinkungen, die er der Firma WeAppU im Zuge von Contentbefüllungen oder Ähnlichem (bei Apps oder Homepages) zukommen lässt, zum Zeitpunkt der Einpflege keinerlei verbotene Inhalte haben bzw. dass auch er selbst zu keinem Zeitpunkt Links mit verbotenen Inhalten setzen wird und bei Eintreten eines derartigen Falles die Firma Nina Tamara Schön schad- und klaglos halten wird.
Eine permanente Überwachung anderer Webseiten ist zwar nicht möglich, bei Bekanntwerden von Rechtsverstößen behält es sich die Firma WeAppU jedoch vor, entsprechende Links sofort zu entfernen.

12. Schad- und Klagloshaltung durch den Auftraggeber
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf Werbemitteln bzw. bei Werbemaßnahmen auf den Urheber des Werkes hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Anspruch auf Entgelt entstünde. Weiters darf der Auftragnehmer auf eigenen Werbeträgern und -plattformen auf die bestehende Geschäftsbeziehung hinweisen.

13. Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen AGB unterliegen, ist der Geschäftssitz des Auftragsnehmers. Für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines derartigen Rechtsverhältnisses und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen seitens des Auftragnehmers das zuständige Gericht des Sprengels des Auftragnehmers anzurufen. Im Falle von Klagen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist ausschließlich der Gerichtsstand des Auftragnehmers ausschlaggebend. Es gilt österreichisches Recht.

14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 31.12.2021